Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht

Handelsvertreter und Vertragshändler zählen neben Handelsmaklern, Kommissionären und Franchise-Nehmern zu den klassischen Absatzmittlern. Sie unterstützen den Vertrieb der von ihnen vertretenen Unternehmen oder übernehmen diesen im Fall eines Outsourcing komplett. Sie sind rechtlich selbständig und ihr Einsatz erlaubt Unternehmen eine Reduzierung der Transaktionskosten bei Erfüllung der grundlegenden Handelsfunktionen ebenso wie den Aufbau einer „elastischen“ Vertriebsstruktur.

Absatzmittler sind heute „Beziehungsmanager“ mit vielfältigen Kompetenzen.

Die Gestaltung der vertraglichen Grundlagen zählt zu unserem Beratungsfeld ebenso wie die Beendigung von Absatzmitteilungsverhältnissen und Fragen zum Ausgleichsanspruch.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Handelsvertreter und Vertragshändlerverträgen
  • Beratung bei der Ausgliederung von Vertriebsaufgaben auf selbständige Absatzmittler
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten zwischen Unternehmen und Handelsvertretern / Vertragshändlern
  • Fragen zu Provisionen und Ausgleichsansprüchen
  • Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
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