Vertriebsmodelle wie Betreibermodelle, E-Business und Franchising

Bei Betreibermodellen verfolgt der Betreiber unter anderem das Ziel, nicht nur kurzfristig Umsatz und Gewinn beim Verkauf einer Anlage zu machen, sondern auch an Gewinn aus dem Betrieb der Anlage teilzuhaben. Der wirtschaftliche Eigentümer der Anlage verschafft sich bei diesen Konzepten im Gegenzug das Know-how des Herstellers für den optimierten Betrieb der Anlage. Wirtschaftliche Chancen für beide Seiten. Wer selbst nicht die Ambition zum Global Player hat, kann sich Zugang zu einer Idee, einem Konzept, oder einem Markennamen verschaffen. Der verschärfte Wettbewerb, geringer werdende Margen und die Konzentration am Markt lassen Unternehmen über Kooperationen und Netzwerkbildungnachdenken. In einem globalen Markt, bieten sog. „Anbieter-Nutzer-Netzwerke“ Zugang zu Größenvorteilen, wie z. B. bei der Marke, im Einkauf, bei Marketing und Werbung sowie bei der Strategie.

E-Business mit der erforderlichen Differenzierung zwischen b2b und b2c und mit internetspezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen hat sich als ergänzende selbstständige Vertriebsschiene entwickelt. Spannend wird E-Business, wenn hierüber neue elektronische Produkte auf den Markt gebracht werde können, wie z. B. Bewertungsportale, Social Communities, Gaming.

Unsere Erfahrung im Bereich der Vertriebsmodelle sowie im E-Business bieten Ihnen gleichermaßen Entscheidungshilfe als auch rechtliche Begleitung in der praktischen Umsetzung.

Rechtliche Leistungen:

  • Beratung bei der Entwicklung von nationalen und internationalen Vertriebsstrategien
  • Vertretung bei Mediationsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Umsetzung von gesetzlichen Regeln für Online-Shops, Internet-Plattformen, Application Service Provider, Social Communities und Gaming
  • Vertragsgestaltungen mit Entwicklern und Providern für Internet-Anwendungen
  • Kooperationen im E-Business
  • Anforderungen an den grenzüberschreitenden Internethandel
  • Beratung bei der Realisierung von internetbasierten Preisausschreiben, Geschicklichkeits- und Glücksspielangeboten etc.
  • Haftungsbegrenzung für Inhalte bei Links, Chatrooms oder bei Angeboten beim Internet-Handel und Tausch
  • Aufbau von DRM-Systemen zum Schutz von Urheberrechten im Internet
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