Lizenzverträge

Lizenzverträge haben im modernen Wirtschaftsleben eine herausragende Bedeutung. Sie eignen sich sehr gut als Form der Arbeitsteilung zwischen Erfinder und Hersteller oder Hersteller und Vertreiber, weil der Erfinder häufig nicht in der Lage ist, sein Produkt gewinnbringend zu vermarkten. Lizenzverträge sind daher neben dem Verkauf von Schutzrechten (z.B. Patentverkauf) und der Unternehmensgründung die bedeutsamste Form der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen oder gewerblichen Schutzrechten.

Mittels Lizenzverträgen können Inhaber gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums (Patente, Marken, Urheberrechte und Know-how)-Lizenzen für die Nutzung ihrer Rechte einräumen. Der Umfang der Nutzung, der Gewährleistung und Haftung, aber etwa auch Fragen der Vervielfältigung und Bearbeitung des Werkes sind hierin zu regeln. Zum Schutz der Lizenznehmer enthalten Lizenzverträge häufig auch Freistellungsklauseln für den Fall, dass ein Dritter eine Verletzung seiner Rechte behauptet und zum Beispiel Schadensersatz vom Lizenznehmer fordert.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Lizenzverträgen
  • Prüfung der Schutzrechtslage
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Lizenzverträgen
  • Due diligence von Lizenzverträgen
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