Internationales Privatrecht

Welches Recht kommt zur Anwendung, wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt? Nach welcher Rechtsordnung richtet sich der Eigentumsübergang im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr? Kann eine Rechtswahl vertraglich vorgenommen werden? Ist die Rechtswahl in allen Fallgestaltungen wirksam?

Das internationale Privatrecht beschäftigt sich mit den Kollisionsnormen, die die einzelnen Staaten für die Schnittstellen ihrer Rechtsordnungen zu den Rechtssystemen anderer Staaten geschaffen haben und mit zwischenstaatlichen oder internationalen Übereinkünften. Ein Beispiel hierfür ist das UN-Kaufrecht.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von grenzüberschreitenden Verträgen im Handels- und Wirtschaftsrecht
  • Prüfungen zu Fragen des anwendbaren Rechts, insbesondere auch im Hinblick auf bilaterale und internationale Übereinkünfte
  • Koordinierung und Auswertung von Auskünften zu Fragen zum ausländischen Recht
  • Prozessuale Betreuung von Rechtsstreitigkeiten in Ausland in Kooperation mit Kanzleien vor Ort
  • Sicherung von Eigentum und die Durchsetzung von vollstreckbaren Forderungen im Ausland
  • Ein Netzwerk von Anwaltskanzleien in allen wesentlichen internationalen Wirt-schaftsregionen
  • Langjährige Erfahrung mit Mandanten und deren Geschäftspartnern sowie Sachverhalten im internationalen Geschäftsverkehr
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