Deutsches und internationales Vertragsrecht

„Vertrag“ kommt von „vertragen“. Schriftliche Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern vielmehr von Professionalität. Der „Handschlag“ zwischen Geschäftspartnern ist bei den heutigen komplexen Geschäftsverbindungen selten geworden. Insbesondere bei längerfristigen und internationalen Geschäftsbeziehungen sind schriftliche Vereinbarungen unabdingbar. Sie geben Sicherheit und verhindern unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten.

Im deutschen Zivilrecht herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht dem einzelnen frei, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird und ob ein Vertrag auch wieder beendet wird. Der Gesetzgeber gibt zwar verschiedene Vertragstypen vor, lässt aber für die inhaltliche Ausgestaltung Spielräume, die nur durch Schutzvorschriften eingeschränkt werden.

Gerade im Vertragsrecht haben Reformen vor dem Hintergrund der Umsetzung europäischer Richtlinien in den letzten Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen geführt. So wurden beispielsweise neue Vertragstypen, die die Entwicklung zur Informationsgesellschaft mit sich bringt, erstmal gesetzlich reglementiert. Zudem wurde der Verbraucherschutz erheblich angehoben, das Gewährleistungs- und Verjährungsrecht reformiert.

Bei der Vertragsgestaltung sollten Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Endlich froh über die Einigung denken Vertragspartner zu Beginn der Zusammenarbeit nur ungern an Streitigkeiten bis hin zu Gerichtsverfahren oder an das Vertragsende. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich allerdings immer erst, wenn sich die Vertragsparteien über einzelne Punkte nicht mehr einig sind.

Plötzlich spielt nicht nur die genaue Formulierung von Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rolle, sondern auch, an welcher Rechtsordnung der Vertrag inhaltlich zu messen und an welchem Gericht bzw. in welchem Land ein anstehender Prozess auszutragen ist.

Rechtswahl und Gerichtsstand können nicht nur die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beeinflussen. Je nachdem, ob ausländische Rechtsanwälte mit beigezogen, ob Schriftsätze übersetzt und Termine vor Ort wahrgenommen werden müssen, kann der finanzielle Vorlauf bei ungewissem Ausgang erheblich sein.

Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Wir kennen mögliche Fallstricke, Klippen und Streitpunkte und begleiten Unternehmen bei ihren Vorhaben im nationalen und internationalen Geschäft insbesondere durch die Gestaltung interessengerechter Projekt-, Vertriebs- und Kooperationsverträge oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen mit internationaler Anknüpfung
  • Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den internationalen Geschäftsverkehr
  • Koordinierung und Auswertung von Auskünften zu Fragen zum ausländischen Recht
  • Prozessuale Betreuung von Rechtsstreitigkeiten in Ausland in Kooperation mit Kanzleien vor Ort
  • Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter
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