Wettbewerbsrecht

Werbung kann unlauter oder irreführend sein, etwa wenn Wettbewerber verunglimpft werden oder ein Unternehmen sich als Marktführer darstellt, ohne dies zu sein. Solche unlautere Werbung können Wettbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände im Wege einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage angreifen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Damit man nicht selbst wegen Wettbewerbsverletzungen in Anspruch genommen wird, sollten Werbeaussagen, Kataloge und Pressemeldungen vorab rechtlich geprüft und freigegeben werden.

Rechtliche Leistungen:

  • Vorbeugende Prüfung von Werbeaussagen, Katalogen und Presseerklärungen
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Ansprüche
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