Patentrecht

Technische Erfindungen können, wenn sie neu sind, als Patent angemeldet werden. Dies gilt zum Teil auch für Software und Geschäftsmethoden, wobei insofern die Rechtslage in den USA patentfreundlicher ist, als in Europa. Der Patentinhaber genießt 20 Jahre Patentschutz und kann während dieser Zeit sein Recht exklusiv auswerten und gegen Verletzer verteidigen. Ihm steht auch die Möglichkeit offen, an Dritte beispielsweise gegen eine Umsatzvergütung Lizenzen einzuräumen. Hierzu empfiehlt sich eine Vertragsgestaltung aus kompetenter Hand.

In Zusammenarbeit mit Patentanwälten werden Unternehmen beraten, wie sie ihre Erfindungen und ihre Software als Patent schützen und gegen Nachahmer verteidigen können. Und auch für die Verteidigung gegen angebliche Patentverletzungsansprüche empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung.

Rechtliche Leistungen:

  • Beratung über die Schutzfähigkeit von Erfindungen, Software und Geschäftsmethoden in enger Zusammenarbeit mit Patentanwälten
  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Patentlizenzverträgen
  • Prüfung der Schutzrechtslage
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Lizenzverträgen
  • Vertretung in Patentverletzungsverfahren
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