Schieds- und Schlichtungsverfahren

Warum Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit?

Die Durchführung von Streitverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann zu Problemen führen, die es faktisch unsinnig machen, vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland, insbesondere aber auch in einigen anderen europäischen Nachbarstaaten, ein streitiges Gerichtsverfahren zu führen:

  • Lange Verfahrensdauern, die je nach Auslastung der Spruchkörper mehrere Jahre dauern können.
  • Richterwechsel, die die Kontinuität und potenziell die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
  • Öffentliche Verhandlungen.
  • Gerichts- und Anwaltskosten können über eine lange Laufzeit ganz erheblich werden.
  • Häufig fehlende Sachkunde bei den Richtern zum konkreten Thema des Rechtsstreits.
  • Im Zweifel müssen wirtschaftliche Aspekte hinter der Gesetzeslage zurückstehen.

Eine forensisch erfahrene Rechtsberatung wird deshalb zunehmend die Sinnhaftigkeit eines alternativen Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens überprüfen.

Vorteile eines Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens:

  • Die Schlichtung kann kurzfristig auch bei einem erst zu scheitern drohenden Vorhaben ein Fehlschlagen vermeiden.
  • Schlichtung und Schiedsverfahren können kurzfristig eingeleitet werden.
  • Verfahrensdauern können bei Mitwirkung beider Parteien auf ½ bis 1 Jahr abgekürzt werden.
  • Durch die Auswahl des Schiedsrichters kann eine Fachkunde sichergestellt werden.
  • Ein Richterwechsel ist die Ausnahme.
  • Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
  • Der Schlichter, aber auch die Schiedsrichter, können verstärkt wirtschaftliche Kriterien in den Vordergrund der Entscheidungsfindung stellen.

Im Projektgeschäft über Maschinen und Anlagen, zu Logistikvorhaben ebenso wie zur Einführung von Softwarelösungen empfiehlt es sich nach diesen Kriterien, alternative Streitbeilegungsverfahren zu prüfen.

Rechtliche Leistungen:

    • Im Einzelfall Klärung der optimalen Verfahrensart und Kostenanalyse zwischen
          – Mediation,
          – Schlichtung,
          – Schiedsverfahren,
          – Prozess vor einem ordentlichen Gericht
  • rechtliche Vertretung in den Verfahren

Urheberrecht

Urheber wie beispielsweise Autoren, Filmemacher, Werbeagenturen und Softwareprogrammierer genießen den Schutz ihres geistigen Eigentums. Mittels Lizenzverträgen können Urheber einerseits und Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke andererseits regeln, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen etwa ein Buch verlegt, ein Film ausgestrahlt, Werbung geschaltet oder Software genutzt werden darf. Der Umfang der Rechteeinräumung, der Gewährleistung und Haftung, aber etwa auch Fragen der Bearbeitung des Werkes oder der Erstellung von Sicherungskopien lassen sich hierin festlegen. Ferner können Urheber gegen Raubkopierer und Verletzer ihrer Urheberrechte gerichtlich vorgehen und Schadensersatz sowie – häufig auch im Wege einer einstweiligen Verfügung – Unterlassung fordern.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Lizenzverträgen, Verlagsverträgen und sonstigen Verträgen zwischen Werkschaffenden und Verwertern
  • Prüfung der Urheberrechtslage
  • Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • Verteidigung gegen Verletzungsansprüche
  • Software-Lizenz-Management

Markenrecht

Logos und Marken, die Verkehrsschilder der Wirtschaft, transportieren Botschaften, geben dem Kunden Orientierung und lenken den Unternehmenserfolg am Markt. Während bekannte Marken häufig auf Erfolgsgeschichten über Generationen hinweg zurückblicken können, muss der Newcomer diesen Erfolg erst aufbauen.

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Waren / Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren / Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Die Marke verleiht ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, sie zu nutzen oder anderen die Nutzung gegen Entgelt zu gestatten (zu lizenzieren). Die Schutzdauer für Marken in Deutschland beträgt 10 Jahre und kann gegen Gebühr beliebig oft für jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Die verhaltensorientierte Marketingforschung erlaubt es heute, genaue Erfolgsparameter für eine Marke zu bestimmen. Name, Logo, Farben, Bildstil und Typographie werden zu den Eckpfeilern einer sichtbaren Unternehmensidentität. Diese gilt es zu schützen.

Rechtliche Leistungen, erforderlichenfalls in Kooperation mit spezialisierten Patentanwälten:

  • Beratung in allen Fragen des Markenschutzes (Anmeldung, Verteidigung und Überwachung von Marken)
  • Markenrecherchen mit rechtlicher Stellungnahme
  • Entwickeln von Markenstrategien, national und international
  • Management von Markenportfolios (Fristenüberwachung, Einzahlen von Verlängerungsgebühren etc.)
  • Entwerfen von Lizenzverträgen / Lizenzmanagement
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Produkthaftung

Hersteller wie auch Importeure technischer Produkte unterliegen der Produkthaftung. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wie auch bei Sachbeschädigungen aufgrund fehlerhafter Produkte können sie Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, selbst wenn die Gewährleistungsfrist schon lange abgelaufen ist. Auch Software fällt unter die Produkthaftung.

Die Sicherheitsanforderungen ergeben sich insbesondere aus EU-Recht, wie etwa der so genannten Maschinenrichtlinie, und aus Normen und sonstigen technischen Spezifikationen. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) setzt diese Anforderungen in Verbindung mit nationalen Rechtsverordnungen in deutsches Recht um.

Zur Vermeidung von Produkthaftungsansprüchen und zur Abwehr entsprechender Klagen ist juristische Unterstützung erforderlich. Dies betrifft sowohl die Frage vorbeugender technischer und vertraglicher Schutzvorkehrungen wie etwa Warnhinweise in Gebrauchsanleitungen und Freistellungszusagen von Zulieferern, als auch die rechtliche Überprüfung von geltend gemachten Produkthaftungsansprüchen oder einer möglichen Verpflichtung zum Rückruf.

Rechtliche Leistungen:

  • Prüfung und Beratung in Bezug auf Produkthaftungsrisiken
  • Vertragsgestaltung in Hinblick auf Produkthaftungsrecht
  • Verteidigung gegen Produkthaftungsansprüche

Internationales Privatrecht

Welches Recht kommt zur Anwendung, wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt? Nach welcher Rechtsordnung richtet sich der Eigentumsübergang im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr? Kann eine Rechtswahl vertraglich vorgenommen werden? Ist die Rechtswahl in allen Fallgestaltungen wirksam?

Das internationale Privatrecht beschäftigt sich mit den Kollisionsnormen, die die einzelnen Staaten für die Schnittstellen ihrer Rechtsordnungen zu den Rechtssystemen anderer Staaten geschaffen haben und mit zwischenstaatlichen oder internationalen Übereinkünften. Ein Beispiel hierfür ist das UN-Kaufrecht.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von grenzüberschreitenden Verträgen im Handels- und Wirtschaftsrecht
  • Prüfungen zu Fragen des anwendbaren Rechts, insbesondere auch im Hinblick auf bilaterale und internationale Übereinkünfte
  • Koordinierung und Auswertung von Auskünften zu Fragen zum ausländischen Recht
  • Prozessuale Betreuung von Rechtsstreitigkeiten in Ausland in Kooperation mit Kanzleien vor Ort
  • Sicherung von Eigentum und die Durchsetzung von vollstreckbaren Forderungen im Ausland
  • Ein Netzwerk von Anwaltskanzleien in allen wesentlichen internationalen Wirt-schaftsregionen
  • Langjährige Erfahrung mit Mandanten und deren Geschäftspartnern sowie Sachverhalten im internationalen Geschäftsverkehr