Projekt-, Turn-Key- und Konsortialverträge

Mit Projektverträgen erfasst man Aufträge, die über die Lieferung einzelner Gegenstände oder das Angebot bestimmter Dienstleistungen hinausgehen. Ein Projekt besteht potentiell aus einer Vielzahl von Liefergegenständen, die gekauft oder hergestellt werden ebenso wie häufig auch aus verschiedenen Dienstleistungen und im Speziellen aus Softwarebausteinen, z.B. zur Steuerung.

Ein Projektvertrag ist beispielsweise eine Vereinbarung über die Einführung eines Warenwirtschaftsprogramms, bestehend aus Hardware, Standard-Softwarekomponenten und individuellen Anpassungsarbeiten. Ein Projektvertrag ist aber ebenso die Entwicklung einer bestimmten Maschine mit diversen Schnittstellen zu Drittgewerken.

Bei einem Generalunternehmer-Vertrag (GU-Vertrag) übernimmt ein Auftragnehmer die alleinige Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung eines Vertrages über verschiedenste Komponenten und Dienstleistungen, die der GU von Drittfirmen einkaufen bzw. unterbeauftragen muss. Vorteil für den Auftraggeber ist, einen zentral verantwortlichen Vertragspartner zu haben. Vorteil für den GU ist, dass er für die Übernahme der zentralen Verantwortung auch eine GU-Vergütung erhält.

Konsortialverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere Unternehmen sich gesamtschuldnerisch gegenüber einen Auftraggeber verpflichten, z. B. eine Maschinenanlage oder ein Bauvorhaben zu realisieren. Erfüllt ein Auftragnehmer nicht, kann sich der Auftraggeber auch an die anderen Auftragnehmer halten. Vorteil des Auftraggebers ist also die größere Risikostreuung. Den Auftragnehmern wird durch Konsortialverträge ermöglicht, an Projekten mitzuwirken, die sie allein nicht realisieren könnten.

Bei Turn-Key-Verträgen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine Anlage mit allen Nebengewerken dem Auftraggeber betriebsfertig zu übergeben. Auftragnehmer kann hierbei sowohl ein Generalunternehmer als auch ein Konsortium sein. Die „schlüsselfertige Übergabe“ ist Ziel des Vertrages. Der Auftraggeber kann hierdurch insbesondere Planungs- und Koordinierungsrisiken auf den Auftragnehmer übertragen. Der Auftragnehmer wird sich im Gegenzug für diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten bezahlen lassen.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Projekt-, GU-, Konsortial- und Turn-Key-Verträgen, dies deutsch- und englischsprachig
  • Rechtliche Begleitung anlässlich der Umsetzung solcher Verträge, sog. Contractmanagement
  • Rechtliche Beratung anlässlich von Schlichtungen, Schiedsverfahren oder Wirtschaftsmediationen
  • Prozessvertretung

Deutsches und internationales Vertragsrecht

„Vertrag“ kommt von „vertragen“. Schriftliche Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern vielmehr von Professionalität. Der „Handschlag“ zwischen Geschäftspartnern ist bei den heutigen komplexen Geschäftsverbindungen selten geworden. Insbesondere bei längerfristigen und internationalen Geschäftsbeziehungen sind schriftliche Vereinbarungen unabdingbar. Sie geben Sicherheit und verhindern unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten.

Im deutschen Zivilrecht herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht dem einzelnen frei, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird und ob ein Vertrag auch wieder beendet wird. Der Gesetzgeber gibt zwar verschiedene Vertragstypen vor, lässt aber für die inhaltliche Ausgestaltung Spielräume, die nur durch Schutzvorschriften eingeschränkt werden.

Gerade im Vertragsrecht haben Reformen vor dem Hintergrund der Umsetzung europäischer Richtlinien in den letzten Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen geführt. So wurden beispielsweise neue Vertragstypen, die die Entwicklung zur Informationsgesellschaft mit sich bringt, erstmal gesetzlich reglementiert. Zudem wurde der Verbraucherschutz erheblich angehoben, das Gewährleistungs- und Verjährungsrecht reformiert.

Bei der Vertragsgestaltung sollten Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Endlich froh über die Einigung denken Vertragspartner zu Beginn der Zusammenarbeit nur ungern an Streitigkeiten bis hin zu Gerichtsverfahren oder an das Vertragsende. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich allerdings immer erst, wenn sich die Vertragsparteien über einzelne Punkte nicht mehr einig sind.

Plötzlich spielt nicht nur die genaue Formulierung von Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rolle, sondern auch, an welcher Rechtsordnung der Vertrag inhaltlich zu messen und an welchem Gericht bzw. in welchem Land ein anstehender Prozess auszutragen ist.

Rechtswahl und Gerichtsstand können nicht nur die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beeinflussen. Je nachdem, ob ausländische Rechtsanwälte mit beigezogen, ob Schriftsätze übersetzt und Termine vor Ort wahrgenommen werden müssen, kann der finanzielle Vorlauf bei ungewissem Ausgang erheblich sein.

Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Wir kennen mögliche Fallstricke, Klippen und Streitpunkte und begleiten Unternehmen bei ihren Vorhaben im nationalen und internationalen Geschäft insbesondere durch die Gestaltung interessengerechter Projekt-, Vertriebs- und Kooperationsverträge oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen mit internationaler Anknüpfung
  • Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den internationalen Geschäftsverkehr
  • Koordinierung und Auswertung von Auskünften zu Fragen zum ausländischen Recht
  • Prozessuale Betreuung von Rechtsstreitigkeiten in Ausland in Kooperation mit Kanzleien vor Ort
  • Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter

Lizenzverträge

Lizenzverträge haben im modernen Wirtschaftsleben eine herausragende Bedeutung. Sie eignen sich sehr gut als Form der Arbeitsteilung zwischen Erfinder und Hersteller oder Hersteller und Vertreiber, weil der Erfinder häufig nicht in der Lage ist, sein Produkt gewinnbringend zu vermarkten. Lizenzverträge sind daher neben dem Verkauf von Schutzrechten (z.B. Patentverkauf) und der Unternehmensgründung die bedeutsamste Form der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen oder gewerblichen Schutzrechten.

Mittels Lizenzverträgen können Inhaber gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums (Patente, Marken, Urheberrechte und Know-how)-Lizenzen für die Nutzung ihrer Rechte einräumen. Der Umfang der Nutzung, der Gewährleistung und Haftung, aber etwa auch Fragen der Vervielfältigung und Bearbeitung des Werkes sind hierin zu regeln. Zum Schutz der Lizenznehmer enthalten Lizenzverträge häufig auch Freistellungsklauseln für den Fall, dass ein Dritter eine Verletzung seiner Rechte behauptet und zum Beispiel Schadensersatz vom Lizenznehmer fordert.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Lizenzverträgen
  • Prüfung der Schutzrechtslage
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Lizenzverträgen
  • Due diligence von Lizenzverträgen

Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht

Handelsvertreter und Vertragshändler zählen neben Handelsmaklern, Kommissionären und Franchise-Nehmern zu den klassischen Absatzmittlern. Sie unterstützen den Vertrieb der von ihnen vertretenen Unternehmen oder übernehmen diesen im Fall eines Outsourcing komplett. Sie sind rechtlich selbständig und ihr Einsatz erlaubt Unternehmen eine Reduzierung der Transaktionskosten bei Erfüllung der grundlegenden Handelsfunktionen ebenso wie den Aufbau einer „elastischen“ Vertriebsstruktur.

Absatzmittler sind heute „Beziehungsmanager“ mit vielfältigen Kompetenzen.

Die Gestaltung der vertraglichen Grundlagen zählt zu unserem Beratungsfeld ebenso wie die Beendigung von Absatzmitteilungsverhältnissen und Fragen zum Ausgleichsanspruch.

Rechtliche Leistungen:

  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Handelsvertreter und Vertragshändlerverträgen
  • Beratung bei der Ausgliederung von Vertriebsaufgaben auf selbständige Absatzmittler
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten zwischen Unternehmen und Handelsvertretern / Vertragshändlern
  • Fragen zu Provisionen und Ausgleichsansprüchen
  • Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Vertriebsmodelle wie Betreibermodelle, E-Business und Franchising

Bei Betreibermodellen verfolgt der Betreiber unter anderem das Ziel, nicht nur kurzfristig Umsatz und Gewinn beim Verkauf einer Anlage zu machen, sondern auch an Gewinn aus dem Betrieb der Anlage teilzuhaben. Der wirtschaftliche Eigentümer der Anlage verschafft sich bei diesen Konzepten im Gegenzug das Know-how des Herstellers für den optimierten Betrieb der Anlage. Wirtschaftliche Chancen für beide Seiten. Wer selbst nicht die Ambition zum Global Player hat, kann sich Zugang zu einer Idee, einem Konzept, oder einem Markennamen verschaffen. Der verschärfte Wettbewerb, geringer werdende Margen und die Konzentration am Markt lassen Unternehmen über Kooperationen und Netzwerkbildungnachdenken. In einem globalen Markt, bieten sog. „Anbieter-Nutzer-Netzwerke“ Zugang zu Größenvorteilen, wie z. B. bei der Marke, im Einkauf, bei Marketing und Werbung sowie bei der Strategie.

E-Business mit der erforderlichen Differenzierung zwischen b2b und b2c und mit internetspezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen hat sich als ergänzende selbstständige Vertriebsschiene entwickelt. Spannend wird E-Business, wenn hierüber neue elektronische Produkte auf den Markt gebracht werde können, wie z. B. Bewertungsportale, Social Communities, Gaming.

Unsere Erfahrung im Bereich der Vertriebsmodelle sowie im E-Business bieten Ihnen gleichermaßen Entscheidungshilfe als auch rechtliche Begleitung in der praktischen Umsetzung.

Rechtliche Leistungen:

  • Beratung bei der Entwicklung von nationalen und internationalen Vertriebsstrategien
  • Vertretung bei Mediationsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Umsetzung von gesetzlichen Regeln für Online-Shops, Internet-Plattformen, Application Service Provider, Social Communities und Gaming
  • Vertragsgestaltungen mit Entwicklern und Providern für Internet-Anwendungen
  • Kooperationen im E-Business
  • Anforderungen an den grenzüberschreitenden Internethandel
  • Beratung bei der Realisierung von internetbasierten Preisausschreiben, Geschicklichkeits- und Glücksspielangeboten etc.
  • Haftungsbegrenzung für Inhalte bei Links, Chatrooms oder bei Angeboten beim Internet-Handel und Tausch
  • Aufbau von DRM-Systemen zum Schutz von Urheberrechten im Internet