Arbeitsrecht

In der globalisierten Arbeitswelt von heute ist es selbstverständlich, dass Unternehmen auf einen großen Pool internationaler Fachkräfte zugreifen. Dies gilt auch und vor allem für die Technologiebranche, wirft letztlich aber sowohl für das Unternehmen als auch die Angestellten neue Fragen auf, an deren Beantwortung wir uns gerne beteiligen.

Das Arbeitsrecht beinhaltet sämtliche gesetzliche Reglements, die sich mit unselbständiger Arbeit in einem Abhängigenverhältnis befassen. Gemeint ist damit die Arbeit von in einen Betrieb eingegliederten Personen, welche in Art und Ausführung, Arbeitsort- und -zeit weisungsgebunden sind.
Dabei wird zwischen Individualrecht und Kollektivrecht unterschieden. Ersteres bezeichnet Regelungen der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen; letzteres die zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern.

Rechtliche Leistungen:

Über RA Dr. Oliver M. Habel

Seit 1986 Rechtsanwalt in München, zunächst in der Industrie, dann eigene Kanzlei, mehrere Jahre Großkanzlei, seit 2003 Inhabel tecLEGAL Habel RAe. Schwerpunkte rechtlich: IT und Technologierecht; dt. und internationale Vertragsgestaltungen im operativen Geschäft von Industrieunternehmen sowie F&E, Einkauf. Datenschutz; Prozessführung, Schieds-und Schlichtungsverfahren. Branchen: IT (Software, Apps), Hardware); Internet (Geschäftsmodelle); Maschinen- und Anlagenbau; Elektrotechnik; Intralogistik; Medizintechnik; Deutsch, Englisch verhandlungssicher. Lösungs- und ergebnisorientiert; witrschaftlicher Approach.
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