Urheberrecht

Urheber wie beispielsweise Autoren, Filmemacher, Werbeagenturen und Softwareprogrammierer genießen den Schutz ihres geistigen Eigentums. Mittels Lizenzverträgen können Urheber einerseits und Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke andererseits regeln, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen etwa ein Buch verlegt, ein Film ausgestrahlt, Werbung geschaltet oder Software genutzt werden darf. Der Umfang der Rechteeinräumung, der Gewährleistung und Haftung, aber etwa auch Fragen der Bearbeitung des Werkes oder der Erstellung von Sicherungskopien lassen sich hierin festlegen. Ferner können Urheber gegen Raubkopierer und Verletzer ihrer Urheberrechte gerichtlich vorgehen und Schadensersatz sowie – häufig auch im Wege einer einstweiligen Verfügung – Unterlassung fordern.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Lizenzverträgen, Verlagsverträgen und sonstigen Verträgen zwischen Werkschaffenden und Verwertern
  • Prüfung der Urheberrechtslage
  • Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • Verteidigung gegen Verletzungsansprüche
  • Software-Lizenz-Management
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