Prozessvertretung und Schiedsverfahren

Nationale/Internationale Prozesse

Wirtschaftlich betrachtet ist eine Prozessführung vor einem ordentlichen Gericht für viele Unternehmen und in nicht wenigen konkreten Fällen wirtschaftlich unbefriedigend, zeitraubend und ärgerlich. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass in den verschiedensten Situationen – auf geschäftlicher Ebene oder im privaten Bereich – eine Prozessführung nicht immer vermeidbar ist, um etwa im geschäftlichen Bereich Marken und Patente durchzusetzen, im Wettbewerbsrecht oder um Forderungen beizutreiben.

Prozesse bedürfen einer exakten Aufbereitung des Sachverhalts, einer auch formalrechtlich stringenten Argumentation ebenso wie einer Prozesspsychologie im Umgang mit Gericht und gegnerischen Anwälten. Die gerichtlichen Entscheidungskriterien sind anders, als die in einer privatwirtschaftlichen Verhandlungssituation.

Eine erfolgreiche Prozessführung setzt deshalb bei dem mandatsführenden Anwalt ein Geschick voraus, wie der Sachverhalt aufzuarbeiten und vorzutragen ist, wo Schwerpunkte in der rechtlichen Argumentation zu setzen sind und wie anlässlich von bestimmten Prozesssituationen reagiert werden kann. Dieses „Geschick“ setzt Erfahrung voraus.

Besonderer Schwerpunkt unserer Prozesstätigkeit ist der Bereich des Projektgeschäfts im technischen Umfeld.

Rechtliche Leistungen:

  • außerprozessuale Klärung der Erfolgsaussichten; Risikoanalyse
  • Herausarbeitung von Beweisproblemen/Findung geeigneter Sachverständiger
  • Bereitstellung von Rechtsanwälten in anderen Rechtsordnungen
  • Entscheidungsvorbereitung zur Verfahrenswahl (siehe „Schieds- und Schlichtungsverfahren“)
  • Prozess- und Verfahrensvertretung
  • Organisation, Prüfung und Abwicklung von Pre Trial Discovery Beweiserhebungen der US-Justiz bei Unternehmen und Personen in Deutschland für die Parteien des Rechtsstreits

Schiedsverfahren

Warum Schlichtung oder Schiedsgerichtbarkeit?

Die Durchführung von Streitverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann zu Problemen führen, die es faktisch unsinnig machen, vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland, insbesondere aber auch in einigen anderen europäischen Nachbarstaaten, ein streitiges Gerichtsverfahren zu führen:

  • Lange Verfahrensdauern, die je nach Auslastung der Spruchkörper mehrere Jahre dauern können.
  • Richterwechsel, die die Kontinuität und potenziell die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
  • Häufig fehlende Sachkunde bei den Richtern zum konkreten Thema des Rechtsstreits.
  • Im Zweifel müssen wirtschaftliche Aspekte hinter der Gesetzeslage zurückstehen.

Eine forensisch erfahrene Rechtsberatung wird deshalb zunehmend die Sinnhaftigkeit eines alternativen Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens überprüfen.

Vorteile eines Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens:

  • Die Schlichtung kann kurzfristig auch bei einem erst zu scheitern drohenden Vorhaben ein Fehlschlagen vermeiden.
  • Schlichtung und Schiedsverfahren können kurzfristig eingeleitet werden.
  • Verfahrensdauern können bei Mitwirkung beider Parteien auf ½ bis 1 Jahr abgekürzt werden.
  • Durch die Auswahl des Schiedsrichters kann eine Fachkunde sichergestellt werden.
  • Ein Richterwechsel ist die Ausnahme.
  • Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
  • Der Schlichter, aber auch die Schiedsrichter, können verstärkt wirtschaftliche Kriterien in den Vordergrund der Entscheidungsfindung stellen.

Nachteile eines Schiedsverfahrens:

  • Besonders bei drei Schiedsrichtern können hohe Schiedsrichterkosten entstehen.
  • Bei der Wahl einer Schiedsordnung müssen deren Vor- und Nachteile je nach Schiedsgerichtsorganisation abgewogen werden.
  • In Schiedsverfahren ist Schiedsgerichtserfahrung wichtig.

Im Projektgeschäft über Maschinen und Anlagen, zu Logistikvorhaben ebenso wie zur Einführung von Softwarelösungen empfiehlt es sich nach diesen Kriterien, alternative Streitbeilegungsverfahren zu prüfen.

Rechtliche Leistungen:

  • Im Einzelfall Klärung der optimalen Verfahrensart und Kostenanalyse zwischen
    • Mediation
    • Schlichtung
    • Schiedsverfahren
    • Prozessführung vor einem ordentlichen Gericht
  • rechtliche Vertretung in den Verfahren
  • auch als Schiedsrichter
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