Projekt-, Turn-Key- und Konsortialverträge

Mit Projektverträgen erfasst man Aufträge, die über die Lieferung einzelner Gegenstände oder das Angebot bestimmter Dienstleistungen hinausgehen. Ein Projekt besteht potentiell aus einer Vielzahl von Liefergegenständen, die gekauft oder hergestellt werden ebenso wie häufig auch aus verschiedenen Dienstleistungen und im Speziellen aus Softwarebausteinen, z.B. zur Steuerung.

Ein Projektvertrag ist beispielsweise eine Vereinbarung über die Einführung eines Warenwirtschaftsprogramms, bestehend aus Hardware, Standard-Softwarekomponenten und individuellen Anpassungsarbeiten. Ein Projektvertrag ist aber ebenso die Entwicklung einer bestimmten Maschine mit diversen Schnittstellen zu Drittgewerken.

Bei einem Generalunternehmer-Vertrag (GU-Vertrag) übernimmt ein Auftragnehmer die alleinige Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung eines Vertrages über verschiedenste Komponenten und Dienstleistungen, die der GU von Drittfirmen einkaufen bzw. unterbeauftragen muss. Vorteil für den Auftraggeber ist, einen zentral verantwortlichen Vertragspartner zu haben. Vorteil für den GU ist, dass er für die Übernahme der zentralen Verantwortung auch eine GU-Vergütung erhält.

Konsortialverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere Unternehmen sich gesamtschuldnerisch gegenüber einen Auftraggeber verpflichten, z. B. eine Maschinenanlage oder ein Bauvorhaben zu realisieren. Erfüllt ein Auftragnehmer nicht, kann sich der Auftraggeber auch an die anderen Auftragnehmer halten. Vorteil des Auftraggebers ist also die größere Risikostreuung. Den Auftragnehmern wird durch Konsortialverträge ermöglicht, an Projekten mitzuwirken, die sie allein nicht realisieren könnten.

Bei Turn-Key-Verträgen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine Anlage mit allen Nebengewerken dem Auftraggeber betriebsfertig zu übergeben. Auftragnehmer kann hierbei sowohl ein Generalunternehmer als auch ein Konsortium sein. Die „schlüsselfertige Übergabe“ ist Ziel des Vertrages. Der Auftraggeber kann hierdurch insbesondere Planungs- und Koordinierungsrisiken auf den Auftragnehmer übertragen. Der Auftragnehmer wird sich im Gegenzug für diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten bezahlen lassen.

Rechtliche Leistungen:

  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Projekt-, GU-, Konsortial- und Turn-Key-Verträgen, dies deutsch- und englischsprachig
  • Rechtliche Begleitung anlässlich der Umsetzung solcher Verträge, sog. Contractmanagement
  • Rechtliche Beratung anlässlich von Schlichtungen, Schiedsverfahren oder Wirtschaftsmediationen
  • Prozessvertretung
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