Produkthaftung

Hersteller wie auch Importeure technischer Produkte unterliegen der Produkthaftung. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wie auch bei Sachbeschädigungen aufgrund fehlerhafter Produkte können sie Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, selbst wenn die Gewährleistungsfrist schon lange abgelaufen ist. Auch Software fällt unter die Produkthaftung.

Die Sicherheitsanforderungen ergeben sich insbesondere aus EU-Recht, wie etwa der so genannten Maschinenrichtlinie, und aus Normen und sonstigen technischen Spezifikationen. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) setzt diese Anforderungen in Verbindung mit nationalen Rechtsverordnungen in deutsches Recht um.

Zur Vermeidung von Produkthaftungsansprüchen und zur Abwehr entsprechender Klagen ist juristische Unterstützung erforderlich. Dies betrifft sowohl die Frage vorbeugender technischer und vertraglicher Schutzvorkehrungen wie etwa Warnhinweise in Gebrauchsanleitungen und Freistellungszusagen von Zulieferern, als auch die rechtliche Überprüfung von geltend gemachten Produkthaftungsansprüchen oder einer möglichen Verpflichtung zum Rückruf.

Rechtliche Leistungen:

  • Prüfung und Beratung in Bezug auf Produkthaftungsrisiken
  • Vertragsgestaltung in Hinblick auf Produkthaftungsrecht
  • Verteidigung gegen Produkthaftungsansprüche
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