Handels- und Wirtschaftsrecht

Handels- und Wirtschaftsrecht ist der Oberbegriff für rechtliche Gestaltungen und Voraussetzungen im deutschen und internationalen Geschäftsverkehr. Alle Formen des Vertriebsrechts fallen ebenso in diesen Rechtsbereich wie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Neugründungen, Niederlassungen, Kooperationen und Zusammenschlüssen.

Soweit Aufgabenstellungen aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht eigenständig dargestellt werden können, wird unser Leistungsangebot unter den jeweiligen Überschriften wie „Technologie“ sowie „Maschinen- und Anlagenbau“ dargestellt.

Übergreifend oder ergänzend bietet das Gesellschaftsrecht den Rahmen für unternehmerisches Tätigwerden in allen Ausprägungen von der Gesellschaftsgründung über die Etablierung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen bis hin zu Kooperationen, Zusammenschlüssen und Übernahmen. Neben den großen Geschehen in diesen Bereichen, über die die Wirtschaftspresse berichtet und die häufig von internationalen Kanzleien begleitet werden, sind es die unzähligen kleineren erforderlichen Gestaltungen, die anlässlich einer unternehmerischen Tätigkeit anfallen. Etablierung einer Niederlassung, Gründung einer Tochtergesellschaft, Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen, die Beteiligung an einem Zulieferer oder ein investiver Anteilskauf, die technologiespezifischen Teile einer due diligence.

Rechtliche Leistungen:

  • Gründungen von Gesellschaften und Erwerb / Umgestaltung von Vorratsgesellschaften
  • Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Geschäftsordnungen und Aufhebungsvereinbarungen
  • Änderungen von und Auseinandersetzungen zu Gesellschaftsverträgen
  • Betreuung bei der Errichtung z. B. von Niederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
  • Koordinierung der gesellschaftsrechtlichen mit der externen steuerrechtlichen Beratung
  • Prozessvertretung vor den Zivilgerichten
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