Schieds- und Schlichtungsverfahren

Warum Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit?

Die Durchführung von Streitverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann zu Problemen führen, die es faktisch unsinnig machen, vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland, insbesondere aber auch in einigen anderen europäischen Nachbarstaaten, ein streitiges Gerichtsverfahren zu führen:

  • Lange Verfahrensdauern, die je nach Auslastung der Spruchkörper mehrere Jahre dauern können.
  • Richterwechsel, die die Kontinuität und potenziell die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
  • Öffentliche Verhandlungen.
  • Gerichts- und Anwaltskosten können über eine lange Laufzeit ganz erheblich werden.
  • Häufig fehlende Sachkunde bei den Richtern zum konkreten Thema des Rechtsstreits.
  • Im Zweifel müssen wirtschaftliche Aspekte hinter der Gesetzeslage zurückstehen.

Eine forensisch erfahrene Rechtsberatung wird deshalb zunehmend die Sinnhaftigkeit eines alternativen Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens überprüfen.

Vorteile eines Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens:

  • Die Schlichtung kann kurzfristig auch bei einem erst zu scheitern drohenden Vorhaben ein Fehlschlagen vermeiden.
  • Schlichtung und Schiedsverfahren können kurzfristig eingeleitet werden.
  • Verfahrensdauern können bei Mitwirkung beider Parteien auf ½ bis 1 Jahr abgekürzt werden.
  • Durch die Auswahl des Schiedsrichters kann eine Fachkunde sichergestellt werden.
  • Ein Richterwechsel ist die Ausnahme.
  • Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
  • Der Schlichter, aber auch die Schiedsrichter, können verstärkt wirtschaftliche Kriterien in den Vordergrund der Entscheidungsfindung stellen.

Im Projektgeschäft über Maschinen und Anlagen, zu Logistikvorhaben ebenso wie zur Einführung von Softwarelösungen empfiehlt es sich nach diesen Kriterien, alternative Streitbeilegungsverfahren zu prüfen.

Rechtliche Leistungen:

    • Im Einzelfall Klärung der optimalen Verfahrensart und Kostenanalyse zwischen
          – Mediation,
          – Schlichtung,
          – Schiedsverfahren,
          – Prozess vor einem ordentlichen Gericht
  • rechtliche Vertretung in den Verfahren
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