Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat innerhalb der EU einen hohen Stellenwert. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Anforderungen. Die betroffenen Personen sind hierüber zu unterrichten und müssen je nach Art und Verarbeitung der jeweiligen Daten der Verarbeitung zustimmen. Die Übertragung personenbezogener Daten ins Ausland außerhalb der EU erfordert, dass im Empfangsstaat ein angemessener Datenschutzstandard besteht. Im Bereich des Internets und der Telekommunikation gelten spezialgesetzliche Bestimmungen. Datenschutz erfordert auch Datensicherheit. Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen daher sicherstellen, dass sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ihre personenbezogenen Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugten Zugriffen schützen.

Und: Der Datenschutz von Arbeitnehmerdaten ist in der Regelung anspruchsvoll, insbesondere beim Einsatz von Internet, E-Mail, Mobilfunk und Smartphones im Arbeitsverhältnis oder bei einem konzerninternen Datentransfer.

Rechtliche Leistungen:

  • Prüfung und Beratung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Lage, insbesondere im Bereich Internet und Telekommunikation
  • Durchführung einer Datenschutz-Compliance von Unternehmen
  • Entwurf von Informationen und Einwilligungserklärungen
  • Gestaltung von Verträgen zur Datenübermittlung und Auftragsdatenverarbeitung
  • Entwicklung von Binding Corporate Rules
  • Umsetzung von Anforderungen an Safe Harbor
  • Cloud Computing Konzepte auf Anbieter- und Anwenderseite

Internetrecht und E-Commerce

E-Commerce, also das Angebot und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet, ist mittlerweile umfassend rechtlich geregelt. Dies reicht von der Impressumspflicht über die Preisauszeichnung bis hin zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Für den Download von Software gelten außerdem besondere Anforderungen. Die Verantwortung für Inhalte der Webseite (Content) wird dem Betreiber von Gesetzes wegen auferlegt, auch wenn es sich um Foren handelt. Werden die rechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten, drohen Klagen seitens der Kunden ebenso wie einstweilige Verfügungen von Wettbewerbern. Die rechtskonforme Gestaltung der Webseite ist daher ebenso wichtig, wie die sorgfältige Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Neue Geschäftsmodelle müssen auf den rechtlichen Prüfstand, u. a. auch um Investoren bei ihrer Investitionsentscheidung zu unterstützen. Lässt sich das Modell wettbewerbs- und datenschutzrechtlich realisieren? Gibt es Berührungspunkte zur Geschäftsfähigkeit oder zum Jugendschutz? Welche Einwilligungen der Nutzer sind erforderlich und wie zu dokumentieren?

Rechtliche Leistungen:

  • Entwurf und Prüfung von Allgemeinen Geschäftbedingungen und Nutzungsbedingungen
  • Rechtliche Überprüfung von Webseiten
  • Rechtliche Ausgestaltung von Online-Shops
  • Gestaltung von gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen
  • Rechtliches Vorgehen gegen wettbewerbswidrige, markenverletzende oder urheberrechtsverletzende Webseiten

Patentrecht

Technische Erfindungen können, wenn sie neu sind, als Patent angemeldet werden. Dies gilt zum Teil auch für Software und Geschäftsmethoden, wobei insofern die Rechtslage in den USA patentfreundlicher ist, als in Europa. Der Patentinhaber genießt 20 Jahre Patentschutz und kann während dieser Zeit sein Recht exklusiv auswerten und gegen Verletzer verteidigen. Ihm steht auch die Möglichkeit offen, an Dritte beispielsweise gegen eine Umsatzvergütung Lizenzen einzuräumen. Hierzu empfiehlt sich eine Vertragsgestaltung aus kompetenter Hand.

In Zusammenarbeit mit Patentanwälten werden Unternehmen beraten, wie sie ihre Erfindungen und ihre Software als Patent schützen und gegen Nachahmer verteidigen können. Und auch für die Verteidigung gegen angebliche Patentverletzungsansprüche empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung.

Rechtliche Leistungen:

  • Beratung über die Schutzfähigkeit von Erfindungen, Software und Geschäftsmethoden in enger Zusammenarbeit mit Patentanwälten
  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Patentlizenzverträgen
  • Prüfung der Schutzrechtslage
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Lizenzverträgen
  • Vertretung in Patentverletzungsverfahren

Wettbewerbsrecht

Werbung kann unlauter oder irreführend sein, etwa wenn Wettbewerber verunglimpft werden oder ein Unternehmen sich als Marktführer darstellt, ohne dies zu sein. Solche unlautere Werbung können Wettbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände im Wege einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage angreifen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Damit man nicht selbst wegen Wettbewerbsverletzungen in Anspruch genommen wird, sollten Werbeaussagen, Kataloge und Pressemeldungen vorab rechtlich geprüft und freigegeben werden.

Rechtliche Leistungen:

  • Vorbeugende Prüfung von Werbeaussagen, Katalogen und Presseerklärungen
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Ansprüche

Prozessvertretung und Schiedsverfahren

Nationale/Internationale Prozesse

Wirtschaftlich betrachtet ist eine Prozessführung vor einem ordentlichen Gericht für viele Unternehmen und in nicht wenigen konkreten Fällen wirtschaftlich unbefriedigend, zeitraubend und ärgerlich. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass in den verschiedensten Situationen – auf geschäftlicher Ebene oder im privaten Bereich – eine Prozessführung nicht immer vermeidbar ist, um etwa im geschäftlichen Bereich Marken und Patente durchzusetzen, im Wettbewerbsrecht oder um Forderungen beizutreiben.

Prozesse bedürfen einer exakten Aufbereitung des Sachverhalts, einer auch formalrechtlich stringenten Argumentation ebenso wie einer Prozesspsychologie im Umgang mit Gericht und gegnerischen Anwälten. Die gerichtlichen Entscheidungskriterien sind anders, als die in einer privatwirtschaftlichen Verhandlungssituation.

Eine erfolgreiche Prozessführung setzt deshalb bei dem mandatsführenden Anwalt ein Geschick voraus, wie der Sachverhalt aufzuarbeiten und vorzutragen ist, wo Schwerpunkte in der rechtlichen Argumentation zu setzen sind und wie anlässlich von bestimmten Prozesssituationen reagiert werden kann. Dieses „Geschick“ setzt Erfahrung voraus.

Besonderer Schwerpunkt unserer Prozesstätigkeit ist der Bereich des Projektgeschäfts im technischen Umfeld.

Rechtliche Leistungen:

  • außerprozessuale Klärung der Erfolgsaussichten; Risikoanalyse
  • Herausarbeitung von Beweisproblemen/Findung geeigneter Sachverständiger
  • Bereitstellung von Rechtsanwälten in anderen Rechtsordnungen
  • Entscheidungsvorbereitung zur Verfahrenswahl (siehe „Schieds- und Schlichtungsverfahren“)
  • Prozess- und Verfahrensvertretung
  • Organisation, Prüfung und Abwicklung von Pre Trial Discovery Beweiserhebungen der US-Justiz bei Unternehmen und Personen in Deutschland für die Parteien des Rechtsstreits

Schiedsverfahren

Warum Schlichtung oder Schiedsgerichtbarkeit?

Die Durchführung von Streitverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann zu Problemen führen, die es faktisch unsinnig machen, vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland, insbesondere aber auch in einigen anderen europäischen Nachbarstaaten, ein streitiges Gerichtsverfahren zu führen:

  • Lange Verfahrensdauern, die je nach Auslastung der Spruchkörper mehrere Jahre dauern können.
  • Richterwechsel, die die Kontinuität und potenziell die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
  • Häufig fehlende Sachkunde bei den Richtern zum konkreten Thema des Rechtsstreits.
  • Im Zweifel müssen wirtschaftliche Aspekte hinter der Gesetzeslage zurückstehen.

Eine forensisch erfahrene Rechtsberatung wird deshalb zunehmend die Sinnhaftigkeit eines alternativen Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens überprüfen.

Vorteile eines Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens:

  • Die Schlichtung kann kurzfristig auch bei einem erst zu scheitern drohenden Vorhaben ein Fehlschlagen vermeiden.
  • Schlichtung und Schiedsverfahren können kurzfristig eingeleitet werden.
  • Verfahrensdauern können bei Mitwirkung beider Parteien auf ½ bis 1 Jahr abgekürzt werden.
  • Durch die Auswahl des Schiedsrichters kann eine Fachkunde sichergestellt werden.
  • Ein Richterwechsel ist die Ausnahme.
  • Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
  • Der Schlichter, aber auch die Schiedsrichter, können verstärkt wirtschaftliche Kriterien in den Vordergrund der Entscheidungsfindung stellen.

Nachteile eines Schiedsverfahrens:

  • Besonders bei drei Schiedsrichtern können hohe Schiedsrichterkosten entstehen.
  • Bei der Wahl einer Schiedsordnung müssen deren Vor- und Nachteile je nach Schiedsgerichtsorganisation abgewogen werden.
  • In Schiedsverfahren ist Schiedsgerichtserfahrung wichtig.

Im Projektgeschäft über Maschinen und Anlagen, zu Logistikvorhaben ebenso wie zur Einführung von Softwarelösungen empfiehlt es sich nach diesen Kriterien, alternative Streitbeilegungsverfahren zu prüfen.

Rechtliche Leistungen:

  • Im Einzelfall Klärung der optimalen Verfahrensart und Kostenanalyse zwischen
    • Mediation
    • Schlichtung
    • Schiedsverfahren
    • Prozessführung vor einem ordentlichen Gericht
  • rechtliche Vertretung in den Verfahren
  • auch als Schiedsrichter