Handels- und Wirtschaftsrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht ist der Oberbegriff für rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungen im deutschen und internationalen Geschäftsverkehr. Alle Formen des Vertriebsrechts fallen ebenso in diesen Rechtsbereich wie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Neugründungen, Niederlassungen, Kooperationen und Zusammenschlüssen.
Soweit Aufgabenstellungen aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht eigenständig dargestellt werden können, wird das Leistungsangebot von tecLEGAL Habel Rechtsanwälte unter den jeweiligen Überschriften wie "Vertriebsmodelle wie Franchising, e-business" oder "Handelsvertreter- und Vertrags-händlerrecht" dargestellt.
Übergreifend oder ergänzend bietet das Gesellschaftsrecht den Rahmen für unternehmerisches Tätigwerden in allen Ausprägungen von der Gesellschaftsgründung über die Etablierung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen bis hin zu Kooperationen, Zusammenschlüssen und Übernahmen. Neben den großen Geschehen in diesen Bereichen, über die die Wirtschaftspresse berichtet, sind es die unzähligen kleineren erforderlichen Gestaltungen, die anlässlich einer unternehmerischen Tätigkeit anfallen. Etablierung einer Niederlassung, Gründung einer Tochtergesellschaft, Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen, die Beteiligung an einem Zulieferer oder ein investiver Anteilskauf, die Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern oder ein neues Gesellschaftskonzept.
Rechtliche Leistungen:
- Gründungen von Gesellschaften und Erwerb / Umgestaltung von Vorratsgesellschaften
- Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Geschäftsordnungen und Aufhebungsvereinbarungen
- Änderungen von und Auseinandersetzungen zu Gesellschaftsverträgen
- Betreuung bei der Errichtung z. B. von Niederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
- Koordinierung der gesellschaftsrechtlichen mit der externen steuerrechtlichen Beratung
- Prozessvertretung vor den Zivilgerichten
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