Schieds-
und Schlichtungsverfahren
Warum Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit?
Die Durchführung von Streitverfahren vor den ordentlichen Gerichten
kann zu Problemen führen, die es faktisch unsinnig machen, vor einem
ordentlichen Gericht in Deutschland, insbesondere aber auch in einigen
anderen europäischen Nachbarstaaten, ein streitiges Gerichtsverfahren
zu führen:
- Lange Verfahrensdauern, die je nach Auslastung der Spruchkörper
mehrere Jahre dauern können.
- Richterwechsel, die die Kontinuität und potenziell die Qualität
der Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
- Öffentliche Verhandlungen.
- Gerichts- und Anwaltskosten können über eine lange Laufzeit
ganz erheblich werden.
- Häufig fehlende Sachkunde bei den Richtern zum konkreten Thema
des Rechtsstreits.
- Im Zweifel müssen wirtschaftliche Aspekte hinter der Gesetzeslage
zurückstehen.
Eine forensisch erfahrene Rechtsberatung wird deshalb zunehmend die Sinnhaftigkeit
eines alternativen Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens überprüfen.
Vorteile eines Schlichtungs- und/oder Schiedsverfahrens:
- Die Schlichtung kann kurzfristig auch bei einem erst zu scheitern
drohenden Vorhaben ein Fehlschlagen vermeiden.
- Schlichtung und Schiedsverfahren können kurzfristig eingeleitet
werden.
- Verfahrensdauern können bei Mitwirkung beider Parteien auf ½
bis 1 Jahr abgekürzt werden.
- Durch die Auswahl des Schiedsrichters kann eine Fachkunde sichergestellt
werden.
- Ein Richterwechsel ist die Ausnahme.
- Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
- Der Schlichter, aber auch die Schiedsrichter, können verstärkt
wirtschaftliche Kriterien in den Vordergrund der Entscheidungsfindung
stellen.
Im Projektgeschäft über Maschinen und Anlagen, zu Logistikvorhaben
ebenso wie zur Einführung von Softwarelösungen empfiehlt es
sich nach diesen Kriterien, alternative Streitbeilegungsverfahren zu prüfen.
Rechtliche Leistungen:
- Im Einzelfall Klärung der optimalen Verfahrensart und Kostenanalyse zwischen
- Mediation,
- Schlichtung,
- Schiedsverfahren,
- Prozess vor einem ordentlichen Gericht
- rechtliche Vertretung in den Verfahren
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