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Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht Handelsvertreter und Vertragshändler zählen neben Handelsmaklern, Kommissionären und Franchise-Nehmern zu den klassischen Absatzmittlern. Sie unterstützen den Vertrieb der von ihnen vertretenen Unternehmen oder übernehmen diesen im Fall eines Outsourcing komplett. Sie sind rechtlich selbständig und ihr Einsatz erlaubt Unternehmen eine Reduzierung der Transaktionskosten bei Erfüllung der grundlegenden Handelsfunktionen ebenso wie den Aufbau einer "elastischen" Vertriebsstruktur.Absatzmittler sind heute "Beziehungsmanager" mit vielfältigen Kompetenzen. Die Gestaltung der vertraglichen Grundlagen zählt zu unserem Beratungsfeld ebenso wie die Beendigung von Absatzmitteilungsverhältnissen und Fragen zum Ausgleichsanspruch. Rechtliche Leistungen:
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